Beschädigte Lithiumbatterien erkennen und sicher bereitstellen
Auffälligkeiten einordnen, Zuständigkeiten klären und die passende Quarantänelösung planen.
Auffälligkeiten früh wahrnehmen
Ein aufgeblähtes oder verformtes Gehäuse, ungewöhnliche Erwärmung, sichtbare Schäden, auffälliger Geruch oder austretende Flüssigkeit können auf einen auffälligen Akku hinweisen. Solche Beobachtungen gehören in die Bewertung durch die zuständige Fachperson. Bei starker Erwärmung, Rauch oder Gasaustritt gelten die betrieblichen Notfallabläufe: Abstand halten, den Bereich sichern und Einsatzkräfte alarmieren. Einen akut reagierenden Akku nicht eigenständig bewegen oder verpacken.
Einen eigenen Bereich für auffällige Akkus planen
Die getrennte Bereitstellung unterstützt eine gezielte Beurteilung und begrenzt den Kontakt zum übrigen Bestand. LiBa®Safe kann als Innenverpackung für abgestimmte Quarantäneanwendungen mit einer passenden LiBa®Box kombiniert werden. Für geeignete kleinere Batterieformate kommt auch eine abgestimmte LiBa®Barrel-Ausführung infrage.
1. Verantwortliche und Meldewege benennen
Legen Sie fest, wer Auffälligkeiten aufnimmt, die zuständige Fachperson informiert und den weiteren Ablauf koordiniert. Die Auswahl von Behälter und Bereitstellungsbereich wird in die betriebliche Planung eingebunden.
2. Die vorhandenen Angaben zusammenstellen
Hilfreich sind Akkuhersteller, Modell, bekannte Abmessungen und Gewicht sowie eine Beschreibung der Auffälligkeit. Verwenden Sie vorhandene Unterlagen und Fotos, die sich gefahrlos erstellen lassen. Diese Informationen helfen bei der Auswahl einer passenden Ausführung.
3. Quarantäne und Verpackung gemeinsam abstimmen
Wir betrachten Batterieformat, Zustand, Menge und den vorgesehenen Ort. Innenverpackung und Außenbehälter werden gemeinsam gewählt. Besprechen Sie mit uns auch, wie die Batterie durch zuständiges Fachpersonal bereitgestellt und weitergegeben werden soll.
4. Den vorgesehenen Transport einbeziehen
Für den Transport erfolgt die Einstufung beschädigter Batterien nach dem jeweils geltenden Regelwerk durch die zuständigen Fachpersonen. Die vollständige Verpackung und die vorhandenen Nachweise werden auf diesen Einsatz abgestimmt. Die offizielle ADR-Quelle finden Sie unten.
Weiterführende Fachinformationen
Hinweise zum betrieblichen Umgang mit Lithium-Ionen-Batterien finden Sie in der Fachinformation der DGUV.
DGUV Information 205-041 – Brandschutz beim Umgang mit Lithium-Ionen-BatterienFür Gefahrguttransporte ist das jeweils geltende Regelwerk zu berücksichtigen.
ADR 2025 – UNECEPassende Produktbereiche
Passende Branchen
Redaktion: ReBattery GmbH · Stand: 07.10.2026
