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Werkzeugakkus im Servicefahrzeug laden und verstauen

Ladeplätze im Fahrzeug und zentrale Akkubestände für Fahrzeugeinrichter, Flotten und Handwerk planen.

Ladebedarf bereits beim Fahrzeugausbau berücksichtigen

Welche Akkuwerkzeuge nutzen Ihre Mitarbeiter und wann brauchen sie geladene Ersatzakkus? LiBa®ChargeStation lässt sich als abgestimmte Ausstattungsoption in die Fahrzeugplanung einbeziehen. Bereits im Einsatz in Servicefahrzeugen namhafter Fahrzeugeinrichter.

Fahrzeug und Betriebshof zusammen planen

Ein Ladeplatz im Servicefahrzeug wird mit dem Fahrzeugeinrichter abgestimmt. Auch eine zentrale Ladung auf dem Betriebshof lässt sich mit LiBa®ChargeStation organisieren. LiBa®Vault bietet Platz für passende Ersatzakkus. Für größere zentrale Bestände kann LiBa®Con als Außenlager eingeplant werden.

1. Akkus und Ladegeräte aufnehmen

Erfassen Sie Akku- und Ladegerätmodelle, Stückzahlen und den Ladebedarf zwischen den Einsätzen. Diese Angaben bilden die Grundlage für die passende Ausführung der ChargeStation.

2. Einbauort und Stromversorgung abstimmen

Montage, Stromversorgung, Anschlüsse, Sicherung und Nutzung werden mit dem Fahrzeugeinrichter und den zuständigen Fachpersonen geplant. Die Eignung von Akku, Ladegerät und Ausführung wird für den vorgesehenen Einsatz bestätigt.

3. Auffällige Akkus unterwegs berücksichtigen

Klären Sie, wer Auffälligkeiten meldet und wie die zuständigen Fachpersonen den weiteren Umgang festlegen. LiBa®Safe wird für eine abgestimmte Quarantäne als Innenverpackung mit einer passenden LiBa®Box bzw. einem geeigneten Außenbehälter kombiniert. Der vorgesehene Transport wird nach dem geltenden Regelwerk geplant.

4. Ausstattung für die Flotte planen

Wir stimmen die Anzahl der Fahrzeuge, Ladeplätze und Ersatzakkus sowie das zentrale Lager mit Ihnen ab. Fahrzeugeinrichter können eine Zusammenarbeit für wiederkehrende Fahrzeugausstattungen anfragen.

Weiterführende Fachinformationen

Hinweise zum betrieblichen Umgang mit Lithium-Ionen-Batterien finden Sie in der Fachinformation der DGUV.

DGUV Information 205-041 – Brandschutz beim Umgang mit Lithium-Ionen-Batterien

Für Gefahrguttransporte ist das jeweils geltende Regelwerk zu berücksichtigen.

ADR 2025 – UNECE

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Redaktion: ReBattery GmbH · Stand: 07.10.2026

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